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Kantonsübergreifende Agglomerationen

Das TAK-Modell zeigt auf, wie die interkommunale Zusammenarbeit in Agglomerationen effizient, verbindlich und demokratisch gestaltet und dadurch gestärkt werden kann. In kantonsübergreifenden Agglomerationen ist die Situation jedoch wesentlich komplexer: Zusätzlich zu den interkommunalen Fragen stellen sich Probleme im interkantonalen Verhältnis wie z.B. unterschiedliche Zuständigkeitsordnungen. Hier steht aus Sicht der TAK ganz klar eine Verstärkung der kantonsübergreifenden Zusammenarbeit im Vordergrund. Soll diese nachhaltig zur Lösung der interkantonalen Problemstellung beitragen, muss sie effizient und trotzdem demokratisch ausgestaltet sein.

Gemäss diesen Vorgaben werden im zweiten Bericht der TTA vom 29. Mai 2006 (1.04 MB) sechs Intensitätsstufen der Zusammenarbeit dargestellt und bewertet. Diese reichen von loser, projektbezogener Zusammenarbeit bis hin zu verbindlichen, interkantonalen Zusammenarbeitsstrukturen. Das beste Bewertungsergebnis erreicht ein Modell, bei dem zwei kantonsübergreifenden Exekutivgremien geschaffen werden: die Gemeinden der Agglomeration schliessen sich im Agglomerationsrat zusammen und die Kantone arbeiten auf der interkantonalen Agglomerationsplattform zusammen. Beide Gremien können – kantonsübergreifend – je in ihrem Zuständigkeitsbereich verbindliche Beschlüsse fassen. Wichtige Beschlüsse unterstehen dem Referendum, wobei für die Ergebnisse der Abstimmung die Mehrheitsverhältnisse über das gesamte Agglomerationsgebiet ausschlaggebend sind.

Der zweite Bericht der TTA wurde im Rahmen der Tagung Zusammenarbeit in kantonsübergreifenden Agglomerationen im Spannungsfeld zwischen Status quo und Gebietsreformen, die am 1. Februar 2007 in Luzern stattfand, vorgestellt und diskutiert.

Zusammenarbeit in den Agglomerationen

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