Schlussbericht der Arbeitsgemeinschaft Ecoplan / Advokatur afs
Am 19. November 2010 konnte die TAK vom Schlussbericht der Arbeitsgemeinschaft Ecoplan / Advokatur afs Kenntnis nehmen. Der Bericht zeigt, welche Finanzierungs- und Ausgleichsinstrumenten für „agglomerationsspezifische“ Aufgaben zur Verfügung stehen. Sie werden systematisch dargestellt und mit Beispielen für verschiedene Aufgaben und aus verschiedenen Agglomerationen illustriert.
Allerdings gibt es keine Patentlösungen. Vielmehr müssen die Finanzierungs- und Ausgleichsinstrumente für die jeweiligen Aufgaben und den spezifischen Kontext der Agglomeration (z.B. kantonale Ausgleichssysteme, institutionelle Strukturen, Aufgabenteilung Kanton – Gemeinden) beurteilt werden.
Für die Beurteilung stehen die Prinzipien der Subsidiarität, der fiskalischen Äquivalenz und der Accountability im Vordergrund. Ob und wie stark eine finanzielle Stärkung der Agglomerationen angezeigt ist, bleibt jedoch eine politische Frage. Die Studie nimmt dazu keine Stellung, sondern bietet methodische Leitlinien für die Entwicklung und Beurteilung von Finanzierungsmodellen.
Die Analyse geht von den bestehenden Strukturen mit drei Staatsebenen aus (Bund, Kantone, Gemeinden) aus und konzentriert sich auf Finanzierungsinstrumente, die sich an diesen Rahmen halten. Dabei sind diese Finanzierungsinstrumente durchaus auch für Agglomerationen als funktionale Räume und für deren institutionalisierte Zusammenarbeitsformen einsetzbar.
Grundlegende Reformen wie Kantonsfusionen oder die Schaffung einer voll ausgebildeten zusätzlichen staatlichen Ebene würden die Ausgangslage für die Diskussion grundlegend verändern, stehen aber in der Studie nicht zur Debatte.