Ausblick
Die Hauptverantwortung für die Weiterentwicklung der Agglomerationspolitik liegt in den Händen der Kantone. Diese sind gefordert, gemeinsam mit den Agglomerationen deren spezifische Stärken zu ermitteln und aufgrund dieser Erkenntnisse eine gesamtkantonale, politikbereichsübergreifende Entwicklungsstrategie zu erarbeiten. Der Bund kann diesen Prozess unterstützen, indem er weitere Politikbereiche besser auf die Agglomerationspolitik abstimmt und damit entsprechende Anreize setzt.
Die Weiterentwicklung der Agglomerationspolitik erfordert einen klaren politischen Willen. Deshalb hat die TAK zum Bericht der TTA im Frühjahr 2008 eine breite Vernehmlassung bei den TAK-Partnern und weiteren interessierten Kreisen (Wirtschaft, Wissenschaft etc.) ausgelöst. Die TAK vom 30. Juni 2008 hat Kenntnis genommen von der Auswertung der Vernehmlassung (246.81 kB). Die TAK sieht in folgenden fünf Themenbereichen prioritären Handlungsbedarf zur Weiterentwicklung der Agglomerationspolitik: gesetzliche Grundlagen, Finanzierungs- und Lastenausgleichsfragen, Koordination der Agglomerationspolitik mit Sektoralpolitiken, institutionelle Fragen (Zusammenarbeitsformen, Fusionen, Gebietsreformen) sowie Metropolitanräume. Die TTA wurde beauftragt, ein entsprechendes Programm für die Folgearbeiten der TAK zu entwickeln.