Informationsauftrag gemäss Art. 56 AuG
In der schweizerischen Ausländer- und Integrationspolitik soll der Information ein hoher Stellenwert eingeräumt werden. Das neue Ausländergesetz (AuG) verpflichtet Bund, Kantone und Gemeinden, Ausländerinnen und Ausländer angemessen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in der Schweiz, insbesondere über ihre Rechte und Pflichten zu informieren und auf bestehende Angebote zur Integrationsförderung hinzuweisen. Alle staatlichen Ebenen sind zudem aufgefordert, die Bevölkerung über die Migrationspolitik sowie über die besondere Situation der Ausländerinnen und Ausländer zu informieren.
Eine Konkretisierung der entsprechenden Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden fehlte bis heute. Der Gesetzgeber liess weitgehend offen, wie die konkrete Aufgabenteilung in der Informations- und Sensibilisierungsarbeit zwischen den staatlichen Ebenen ausgestaltet werden soll. Vor diesem Hintergrund hat die TAK bei allen Kantonen und bei denjenigen Städten und Gemeinden, die über eine Ansprechstelle für Integrationsfragen verfügen, eine Umfrage zu den bereits vorliegenden Informationskonzepten sowie zur heutigen Informationspraxis AuG durchgeführt. Die Rückmeldungen wurden ausgewertet und gestützt darauf in einem kurzen Bericht Antworten zur Aufgabenteilung sowie Elemente eines Informationskonzepts entwickelt. Die TAK vom 30. Juni 2008 hat zustimmend Kenntnis genommen vom Bericht "Umsetzung des Informationsauftrags gemäss Art. 56 AuG" (331.41 kB) und die darin enthaltenen Empfehlungen verabschiedet.
Eine Konkretisierung der entsprechenden Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten von Bund, Kantonen und Gemeinden fehlte bis heute. Der Gesetzgeber liess weitgehend offen, wie die konkrete Aufgabenteilung in der Informations- und Sensibilisierungsarbeit zwischen den staatlichen Ebenen ausgestaltet werden soll. Vor diesem Hintergrund hat die TAK bei allen Kantonen und bei denjenigen Städten und Gemeinden, die über eine Ansprechstelle für Integrationsfragen verfügen, eine Umfrage zu den bereits vorliegenden Informationskonzepten sowie zur heutigen Informationspraxis AuG durchgeführt. Die Rückmeldungen wurden ausgewertet und gestützt darauf in einem kurzen Bericht Antworten zur Aufgabenteilung sowie Elemente eines Informationskonzepts entwickelt. Die TAK vom 30. Juni 2008 hat zustimmend Kenntnis genommen vom Bericht "Umsetzung des Informationsauftrags gemäss Art. 56 AuG" (331.41 kB) und die darin enthaltenen Empfehlungen verabschiedet.