Abbau von Integrationshemmnissen
Bund, Kantone, Städte und Gemeinden unternehmen beträchtliche – auch finanzielle – Anstrengungen zur Förderung der Ausländerintegration. Die Arbeiten der TAK haben aber auch aufgezeigt, dass erhebliche Integrationsschranken bestehen. Dieser Widerspruch ist nach Auffassung der TAK aufzulösen. Sonst wird die Integrationsförderung gleich wieder unterlaufen. Deshalb hat sich die TAK in den letzten Jahren intensiv mit rechtlichen Integrationshemmnissen auseinandergesetzt.
Integrationshemmende Regelungen erschweren den chancengleichen Zugang zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ressourcen. Integrationshemmnisse rühren jedoch nicht nur von rechtlichen Bestimmungen her. Häufig sind sie auch auf die Umsetzung des Rechts durch die vollziehenden Behörden, auf das Fehlen gesetzlicher Regelungen oder auf mangelnde Koordination zwischen staatlichen Stellen zurückzuführen. Somit kann auch von institutionellen Integrationshemmnissen gesprochen werden.
Gestützt auf diese Erkenntnisse hat die TAK am 12. November 2004 vier grundsätzliche Empfehlungen (442.17 kB) verabschiedet, die eine gemeinsame politische Absichtserklärung zum Abbau von Integrationshemmnissen darstellen. Damit die zur Integrationsförderung eingesetzten Mittel wie z.B. im Bildungsbereich ihre volle Wirkung entfalten können, müssen die bestehenden Integrationsschranken beseitig werden. Von der Umsetzung dieser Empfehlungen erhofft sich die TAK, den Erfolg der Integrationsarbeit längerfristig zu sichern.
In den letzten Jahren wurden wichtige integrationspolitische Weichen gestellt. Gemäss dem neuen Ausländergesetz ist die Förderung der Integration eine Gesamt- und Querschnittsaufgabe, die Bund, Kantone und Gemeinden in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und den Ausländerorganisationen nach dem Grundsatz des „Fordern“ und Fördern wahrnehmen. In diesem Sinne ist die Ausländerintegration auch auf kantonaler und kommunaler Ebene als staatliche Aufgabe anerkannt.
Die Betrachtung der vielfältigen Aktivitäten zeigt, dass die Arbeiten der TAK zur Thematik der Ausländerintegration im richtigen Zeitpunkt erfolgt sind. Die Empfehlungen der TAK haben Eingang in die Strategien der Integrationsakteure auf allen staatlichen Ebenen gefunden. Dennoch hat die TAK in wichtigen Bereichen noch Lücken erkannt, weshalb nach wie vor Handlungsbedarf besteht. Deshalb hat die TAK am 16. November 2007 weitere Umsetzungsempfehlungen (59.47 kB) zum Abbau von Integrationshemmnissen verabschiedet.